Stornierung einer noch nicht gelieferten Bestellung: So setzt du deine Rechte sauber durch
Hinweis: Dieser Beitrag ist sorgfältig zusammengestellt, ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung. Maßgeblich sind insbesondere die Vorschriften des BGB (z. B. §§ 271, 275, 280, 281, 286, 323, 355 ff.) sowie EU-Verbraucherschutzrecht (u. a. Richtlinie 2011/83/EU).
Begriffe klarziehen: Stornierung, Widerruf, Rücktritt und Lieferverzug
Im Online-Handel werden Begriffe oft durcheinandergeworfen. Juristisch ist es hilfreich zu unterscheiden:
- Stornierung ist ein umgangssprachlicher Sammelbegriff. Dahinter stecken rechtlich meist Widerruf (Fernabsatz) oder Rücktritt (wegen Nichtlieferung oder Verzug).
- Widerruf (§ 355 BGB) gilt bei Fernabsatzverträgen zwischen Verbraucher und Unternehmer. Er ist ohne Begründung möglich, 14 Tage ab Erhalt der Ware – du kannst ihn aber auch schon vor Lieferung erklären. Es gibt gesetzliche Ausnahmen (z. B. Sonderanfertigungen, entsiegelte Hygieneartikel, schnell verderbliche Ware, bestimmte digitale Inhalte).
- Rücktritt (§ 323 BGB) setzt üblicherweise eine angemessene Nachfrist zur Lieferung voraus, wenn die vereinbarte Leistung ausbleibt. Nach fruchtlosem Ablauf kannst du den Vertrag lösen und dein Geld zurückfordern. In besonderen Konstellationen ist eine Frist entbehrlich (z. B. ernsthafte und endgültige Leistungsverweigerung, Fixtermin, besondere Umstände).
- Lieferverzug (§ 286 BGB) tritt ein, wenn der Verkäufer trotz Fälligkeit und Mahnung nicht liefert (oder der Liefertermin kalendermäßig bestimmt war). Verzug ist der Schlüssel für Schadensersatz.
Deine Optionen – strategisch klug wählen
Ob du widerrufst oder zurücktrittst, hängt davon ab, ob du die Ware noch willst und ob Ausnahmen greifen. Hier eine komprimierte Orientierung:
| Option | Wann sinnvoll? | Voraussetzungen | Rechtsfolge | Typische Stolpersteine |
|---|---|---|---|---|
| Widerruf | Du willst die Ware nicht mehr; schneller Ausstieg – auch vor Lieferung. | Fernabsatz, keine gesetzliche Ausnahme. | Rückzahlung binnen 14 Tagen (Standardversandkosten), Rücksendung binnen 14 Tagen nach Widerruf. | Rücksendekosten können bei ordnungsgemäßer Belehrung an dir hängen; kein Widerruf bei Sonderanfertigungen etc. |
| Rücktritt | Du willst die Ware nur, wenn sie rasch kommt; sonst Lösung wegen Verzug/Nichtlieferung. | Angemessene Nachfrist gesetzt und erfolglos, außer Frist ist entbehrlich. | Vertrag aufgehoben, Rückzahlung, ggf. Schadensersatz neben/ statt Leistung. | Nachfrist zu kurz oder unklar formuliert; kein Nachweis über Zugang. |
| Schadensersatz | Du musst teurer Ersatzkauf tätigen, Mehraufwand entsteht durch Verzug. | Verzug/ Pflichtverletzung, Kausalität, Schadensnachweis. | Ausgleich der Differenz (z. B. teurerer Ersatzkauf), ggf. weitere Schäden. | Schlechter Nachweis, fehlende Fristsetzung, milderungspflichtig. |

Schritt-für-Schritt: So gehst du sauber vor
1) Lieferstatus prüfen und Fakten sichern
- Schaue in Bestellbestätigung, AGB und Lieferankündigungen: Gibt es einen verbindlichen Liefertermin oder nur „voraussichtlich“?
- Doku: Screenshots von Lieferprognosen, Tracking, Bestell- und Zahlungsbelegen.
- Wenn keine Frist vereinbart: Gesetzlich ist grundsätzlich sofort zu leisten (§ 271 BGB). In Fernabsatz gilt als grobe Richtschnur die 30-Tage-Lieferpflicht aus EU-Recht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
2) Kontakt aufnehmen – sachlich und nachweisbar
Bitte um eine konkrete Lieferzusage oder die Bestätigung des Widerrufs/Rücktritts. Nutze Kanäle mit Nachweis (E-Mail, Kontaktformular mit Ticket-ID; notfalls Einschreiben Einwurf).
Musterformulierung Anfrage/Erinnerung
Betreff: Bestellung [Nummer] – Liefertermin und Optionen
Guten Tag, für meine Bestellung [Nummer] vom [Datum] liegt bislang keine Lieferung vor. Bitte nennen Sie mir bis [Datum, z. B. +5 Werktage] einen verlässlichen Liefertermin. Alternativ bin ich zur Ausübung meines Widerrufsrechts bzw. zur Fristsetzung mit Rücktrittsandrohung bereit. Freundliche Grüße
3) Option A – Widerruf (auch vor Lieferung möglich)
Wenn du die Ware nicht mehr möchtest oder dir der Lieferstatus zu unsicher ist, kannst du den Widerruf sofort erklären. Die 14-Tage-Frist beginnt zwar erst mit Erhalt, du kannst aber schon vorher widerrufen. Prüfe, ob eine Widerrufsausnahme greift (Sonderanfertigung etc.).
Muster Widerruf
Betreff: Widerruf meines Fernabsatzvertrags, Bestellung [Nummer]
Hiermit widerrufe ich den am [Datum] geschlossenen Vertrag über die Bestellung [Nummer]. Bitte erstatten Sie den gezahlten Betrag über das ursprüngliche Zahlungsmittel. Falls Ware unterwegs ist, kündigen Sie mir die Rücksendeadresse an. Mit freundlichen Grüßen
Wichtig: Der Händler muss innerhalb von 14 Tagen ab Widerruf erstatten. Er darf die Rückzahlung bis zum Wareneingang oder dem Nachweis der Absendung zurückhalten. Du musst die Ware binnen 14 Tagen nach Widerruf zurückschicken. Standardversandkosten bekommt du zurück; Mehrkosten für Expressoptionen in der Regel nicht. Rücksendekosten trägst du, wenn der Händler dich ordnungsgemäß vorher darüber belehrt hat.
4) Option B – Nachfrist setzen und Rücktritt androhen
Wenn du die Ware grundsätzlich willst, gib dem Händler eine angemessene Nachfrist (oft 10–14 Kalendertage). Bei bereits vereinbartem Fixtermin kann die Frist entbehrlich sein.
Muster Fristsetzung mit Rücktritt
Betreff: Letzte Frist zur Lieferung – Bestellung [Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren, für meine Bestellung [Nummer] vom [Datum] setze ich Ihnen hiermit eine letzte Frist zur Lieferung bis zum [Datum, mindestens 10–14 Tage]. Nach fruchtlosem Ablauf trete ich vom Vertrag zurück und fordere den bereits gezahlten Betrag zurück. Etwaige Mehrkosten eines Ersatzkaufs werde ich geltend machen. Mit freundlichen Grüßen
Verstreicht die Frist erfolglos, erklärst du den Rücktritt und forderst die Rückzahlung innerhalb von 14 Tagen. Gleichzeitig kannst du Schadensersatz geltend machen, z. B. wenn du die Ware anderswo teurer beschaffen musstest.
5) Wenn die Ware trotz Widerruf ankommt
Kommt ein Paket nach deinem Widerruf an, nimm es an und schicke es ordnungsgemäß zurück – nicht kommentarlos verweigern. Eine reine Annahmeverweigerung ersetzt die Widerrufserklärung nicht. Dokumentiere Rücksendung und Tracking.
Geld zurückholen: Zahlungsarten, Fristen, Eskalation
Nach Widerruf oder Rücktritt muss der Händler innerhalb von 14 Tagen erstatten. Passiert das nicht, setzt du in Verzug und nutzt geeignete Zahlungswege zur Rückholung.
- SEPA-Lastschrift: Binnen 8 Wochen ohne Angabe von Gründen rückbuchbar. Danach ggf. über Bank oder Händler klären.
- Kreditkarte (Chargeback): Möglich bei Nichterhalt/Widerruf; Fristen variieren nach Scheme und Bank (oft 8–12 Wochen; teils bis 120 Tage ab Belastung/Ereignis). Reiche Belege ein (Widerruf/Rücktritt, Kommunikation, Tracking).
- PayPal: Fall eröffnen (Käuferschutz: „Artikel nicht erhalten“ oder „entspricht nicht der Beschreibung“). Fristen in den PayPal-Richtlinien beachten.
- Kauf auf Rechnung: Zahlst du erst nach Erhalt, halte Zahlung zurück, wenn nicht geliefert wurde. Informiere den Rechnungssteller (ggf. Zahlungsdienstleister).
- Vorkasse/Überweisung: Schriftlich zur Rückzahlung auffordern; bei Verzug Verzugszinsen fordern (§ 288 BGB). Wenn keine Bewegung: Mahnung, ggf. gerichtliches Mahnverfahren/Anwalt.
Rechtliche Eckpfeiler verständlich erklärt
- Fälligkeit (§ 271 BGB): Ist nichts anderes vereinbart, ist die Leistung sofort fällig. EU-Recht ergänzt im Fernabsatz die 30-Tage-Regel, sofern nichts anderes vereinbart.
- Lieferverzug (§ 286 BGB): Bei kalendermäßig bestimmtem Termin tritt Verzug ohne Mahnung ein; andernfalls nach Mahnung.
- Rücktritt (§ 323 BGB): Nach angemessener Fristsetzung, ausnahmsweise ohne Frist (ernsthafte Leistungsverweigerung, Fixgeschäft, besondere Umstände).
- Schadensersatz (§§ 280, 281 BGB): Bei Pflichtverletzung und erfolgloser Fristsetzung; du musst Schaden und Kausalität darlegen.
- Unmöglichkeit (§ 275 BGB) und Gegenleistung (§ 326 BGB): Kann der Händler objektiv nicht liefern, entfällt die Leistungspflicht; du bekommst dein Geld zurück. Verschulden kann zu Schadensersatz führen.
- Widerruf (§§ 312g, 355 BGB): 14 Tage ab Erhalt; ausübbar auch vor Lieferung. Ausnahmen beachten (z. B. Sonderanfertigung, Hygiene, verderblich, digitale Inhalte nach ausdrücklicher Zustimmung).
- Gefahrübergang (§ 447 BGB analog modifiziert für Verbrauchsgüterkauf): Beim Verbrauchsgüterkauf trägt der Unternehmer das Transportrisiko bis zur Übergabe an dich (nicht nur an den Spediteur), außer du hast den Spediteur selbst bestimmt.

Kommunikation und Beweise – ohne Nachweis keine Durchsetzung
Dokumentation ist der rote Faden deiner erfolgreichen Durchsetzung. Sichere alles:
- Bestellbestätigung, AGB, Lieferhinweise (Screenshots, PDFs).
- Korrespondenz (E-Mail-Export, Ticketnummern, Einschreibe-Belege).
- Fristsetzung und Rücktritt/Widerruf mit Datum und Zugangsnachweis.
- Schadensbelege (Ersatzkauf-Rechnung, Preisnachweise, Mehraufwand).
Für wichtige Schreiben empfiehlt sich E-Mail plus Einwurf-Einschreiben. Einwurf-Einschreiben ist oft verlässlicher als Rückschein, der verweigert werden kann.
Besondere Fälle: Ausnahmen und Feinheiten
Sonderanfertigungen und personalisierte Produkte
Hier greift das Widerrufsrecht nicht. Stornierung vor Lieferung ist nur über Rücktritt nach Verzug oder über eine einvernehmliche Aufhebung mit dem Händler möglich. Setze eine klare Nachfrist. Wenn der Händler schuldhaft nicht liefert, kommen Schadensersatzansprüche in Betracht. Bedenke: Bei echten Werkverträgen gelten teils andere Regeln (z. B. § 648 BGB Kündigung mit Vergütungspflicht).
Hygieneartikel, versiegelte Ware und verderbliche Güter
Für entsiegelte Hygieneartikel (z. B. Kosmetik mit entfernten Siegeln) und schnell verderbliche Ware ist der Widerruf ausgeschlossen. Bei Nichtlieferung gilt weiterhin: Fristsetzung und Rücktritt bleiben möglich.
Digitale Inhalte und Software
Hast du dem sofortigen Download/Streaming zugestimmt und auf das Widerrufsrecht verzichtet, kannst du nicht mehr widerrufen. Bei Nichtbereitstellung gelten Leistungsstörungsrechte (Fristsetzung, Rücktritt, ggf. Minderung/Schadensersatz).
Teillieferungen und Beginn der Widerrufsfrist
Kommt die Bestellung in mehreren Paketen, startet die 14-Tage-Frist erst mit Eingang des letzten Pakets. Du kannst aber schon vorher widerrufen, wenn du die gesamte Bestellung nicht mehr möchtest.
Marktplätze und Auslandsbestellungen
Wichtig ist, wer dein Vertragspartner ist: Marktplatz oder Händler. Bei EU-Händlern gelten EU-Verbraucherrechte. Bei Händlern außerhalb der EU wird die Durchsetzung schwieriger; nutze Zahlungsdienste mit Käuferschutz und prüfe Zoll/Retourenkosten.
Fixtermine und besondere Umstände
Wenn ein fixer Liefertermin essenziell ist (z. B. Hochzeit, Messe), kann der Rücktritt ohne Nachfrist zulässig sein. Dokumentiere Zweck und kommuniziere den Fixcharakter von Beginn an.
Häufige Fehler – und wie du sie vermeidest
- Kein formeller Widerruf/Rücktritt: Nur das Paket zu verweigern, reicht nicht. Erkläre stets schriftlich.
- Unklare Fristen: Setze ein eindeutiges Datum und benenne die Rechtsfolge (Rücktritt bei Nichteinhaltung).
- Falscher Kanal: Telefongespräche sind schwer belegbar. Nutze E-Mail und sichere den Versand nachweisbar.
- Rücksendung ohne RMA/Adresse: Frage nach der korrekten Retourenadresse oder einem Label; behalte Einlieferungsbeleg.
- Schadensersatz ohne Belege: Sammle alle Nachweise für Preisunterschiede und Mehrkosten.
Praxisbeispiele – so sieht es konkret aus
Beispiel 1: Standardware, unklare Lieferzeit
Du bestellst einen Monitor, „Lieferung voraussichtlich in 7–10 Tagen“. Nach 3 Wochen ist nichts passiert. Du schreibst eine sachliche Erinnerung und setzt 12 Tage Nachfrist. Nichts kommt. Du trittst zurück, bekommst das Geld zurück und kaufst bei einem anderen Händler. Die Differenz (10 €) wäre als Schadensersatz denkbar, wenn Verzug vorlag und belegt ist; die Durchsetzung lohnt hier ggf. nicht, aber ist rechtlich möglich.
Beispiel 2: Vor Lieferung widerrufen
Du bestellst Schuhe, willst sie doch nicht mehr. Du widerrufst am nächsten Tag per E-Mail. Der Händler bestätigt und storniert den Versand. Du erhältst die Erstattung innerhalb 5 Tage. Wäre das Paket schon unterwegs gewesen, hättest du es angenommen und fristgerecht zurückgesendet.
Beispiel 3: Sonderanfertigung
Du bestellst ein personalisiertes Regal. Widerruf ist ausgeschlossen. Liefertermin (kalendermäßig) verstreicht. Du setzt 14 Tage Nachfrist. Nichts passiert. Du trittst zurück und verlangst Rückzahlung. Bei Verschulden des Händlers kann zusätzlich Schadensersatz in Betracht kommen (z. B. vergebliche Aufwendungen).
Die „stornierung einer bestellung die noch nicht geliefert wurde“ sauber formulieren
Die wording ist wichtig. Klar, knapp, ohne juristische Fallstricke. Hier drei Bausteine, die du kombinieren kannst:
Widerruf (vor Lieferung oder binnen 14 Tagen nach Erhalt)
Ich widerrufe meinen am [Datum] geschlossenen Fernabsatzvertrag über die Bestellung [Nummer]. Bitte bestätigen Sie den Widerruf und erstatten Sie den Betrag auf das ursprüngliche Zahlungsmittel. Etwaige Ware sende ich binnen 14 Tagen zurück.
Nachfristsetzung
Für die Bestellung [Nummer] setze ich Ihnen eine letzte Frist zur Lieferung bis zum [Datum]. Nach Ablauf trete ich vom Vertrag zurück und mache ggf. Schadensersatz geltend.
Rücktrittserklärung
Die Nachfrist ist verstrichen. Hiermit trete ich vom Vertrag über die Bestellung [Nummer] zurück und fordere die Rückzahlung binnen 14 Tagen. Bitte bestätigen Sie den Rücktritt und nennen Sie mir – sofern Ware unterwegs ist – die Retourenangaben.
Kostenfragen im Detail
- Rücksendekosten: Trägst du, wenn der Händler vorher darüber belehrt hat. Bei fehlender Belehrung trägt der Händler die Kosten.
- Erstattung von Versandkosten: Standardversand ja; Expressaufschläge meist nein.
- Wertverlust: Du haftest nur für Wertminderung, wenn die Prüfung der Ware über das notwendige Maß hinausging (z. B. intensiver Gebrauch statt reine Funktionsprüfung).
- Zinsen: Gerät der Händler mit der Rückzahlung in Verzug, stehen dir Verzugszinsen zu.
Wenn der Händler blockt – Eskalationspfade
- Letzte Mahnung mit Frist (7 Tage) und Hinweis auf weitere Schritte (Chargeback, PayPal-Fall, Schlichtungsstelle, gerichtliches Mahnverfahren).
- Zahlungsdienst einschalten (Chargeback/ Käuferschutz) mit vollständigen Nachweisen.
- Schlichtung (z. B. Universalschlichtungsstelle des Bundes) oder OS-Plattform der EU bei grenzüberschreitenden Fällen.
- Juristische Schritte: Mahnverfahren/Klage bei substanziellem Streitwert und klarer Beweislage.
Check: Wann ist die Fristsetzung entbehrlich?
Du kannst auf die Nachfrist verzichten, wenn einer der typischen Entbehrlichkeitsgründe vorliegt:
- Ernsthafte und endgültige Leistungsverweigerung: Der Händler teilt klar mit, dass nicht geliefert wird.
- Kalendermäßig bestimmter Fixtermin war Vertragsinhalt und ist verstrichen.
- Besondere Umstände, die eine sofortige Lösung rechtfertigen (z. B. zweckgebundenes Ereignis).
Auch gesetzliche Modernisierungen haben diese Grundsätze in Verbraucherverträgen präzisiert. Im Zweifel ist die saubere Fristsetzung der sicherste Weg.
Was gilt bei B2B oder Privatverkäufen?
- B2B (Unternehmer kauft bei Unternehmer): Widerrufsrecht gilt nicht. Es greifen die allgemeinen Leistungsstörungsrechte (Fristsetzung, Rücktritt, Schadensersatz).
- Privatverkauf (z. B. Kleinanzeigen): Kein gesetzliches Widerrufrecht. Wieder gelten nur die allgemeinen zivilrechtlichen Regeln.
Datenschutz und Konto-Themen nach der Stornierung
Nach Widerruf/Rücktritt kannst du die Löschung nicht mehr benötigter Daten verlangen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen (z. B. steuerliche Pflichten). Bestehen keine offenen Forderungen, lohnt sich eine kurze DSGVO-Anfrage an den Händler.
Fazit
Die stornierung einer bestellung die noch nicht geliefert wurde ist in Deutschland gut geregelt – du hast mit Widerruf, Rücktritt nach Fristsetzung und Schadensersatz gleich mehrere wirkungsvolle Instrumente. Wähle die Option, die zu deiner Lage passt: Willst du die Ware nicht mehr, ist der Widerruf der schnellste Ausstieg, auch bevor das Paket ankommt. Willst du die Lieferung, setze eine klare Nachfrist; bleibt die Leistung aus, trittst du zurück und forderst dein Geld. In jedem Fall gilt: Dokumentiere lückenlos, kommuniziere schriftlich und nachweisbar und nutze bei Bedarf Käuferschutz oder Chargeback. So kommst du zügig und rechtssicher zu deinem Ziel.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Kann ich vor Lieferung widerrufen?
Ja. Du kannst den Widerruf jederzeit erklären, auch bevor die Ware geliefert wurde. Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt zwar mit Erhalt der Ware, aber das Recht kannst du schon vorher ausüben. Ausnahmen (z. B. Sonderanfertigungen) beachten.
Muss ich immer erst eine Nachfrist setzen?
Für den Rücktritt ja, typischerweise. Entbehrlich ist die Frist, wenn der Händler die Leistung ernsthaft verweigert, ein Fixtermin verstrichen ist oder besondere Umstände vorliegen. Für den Widerruf ist keine Fristsetzung nötig.
Wie lange ist eine „angemessene“ Nachfrist?
In der Praxis häufig 10–14 Kalendertage. Bei sehr langen oder sehr kurzen ursprünglichen Lieferzeiten kann die Angemessenheit abweichen. Entscheidend ist ein klares Datum und die Androhung des Rücktritts.
Wer trägt die Rücksendekosten beim Widerruf?
Du, sofern der Händler dich hierüber vorab korrekt belehrt hat. Fehlt eine solche Belehrung, trägt der Händler die Kosten.
Der Händler erstattet nicht – was tun?
Schriftlich mahnen (7 Tage Frist), Verzug erklären, Verzugszinsen ankündigen. Parallel je nach Zahlungsart: SEPA-Rücklastschrift, Kreditkarten-Chargeback, PayPal-Käuferschutz. Als Nächstes: Schlichtungsstelle oder gerichtliches Mahnverfahren.
Zählt eine Annahmeverweigerung als Widerruf?
Nein. Du musst den Widerruf ausdrücklich erklären. Nimm das Paket an, wenn es nach Widerruf kommt, und sende es mit Nachweis zurück.
Gilt das Widerrufsrecht auch bei Privatverkäufen?
Nein. Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt für Fernabsatzverträge zwischen Verbrauchern und Unternehmern. Bei Privatverkäufen greifen die allgemeinen zivilrechtlichen Regeln.
Bekomme ich Expressversandkosten zurück?
In der Regel nur die Kosten des günstigsten Standardversands. Aufpreise für Express behält der Händler.
Ab wann liegt Lieferverzug vor?
Wenn eine vereinbarte Lieferfrist überschritten ist und du gemahnt hast – oder wenn ein kalendermäßig bestimmter Liefertermin verstrichen ist (dann ohne Mahnung). Verzug ist Grundlage für Schadensersatz.
Was ist, wenn der Händler objektiv nicht liefern kann?
Bei Unmöglichkeit entfällt die Leistungspflicht; du bekommst dein Geld zurück. Hat der Händler das zu vertreten, kommen Schadensersatzansprüche in Betracht.
Ich habe einen Ersatzkauf getätigt – kann ich die Differenz verlangen?
Wenn sich der Händler in Verzug befand und du eine angemessene Nachfrist gesetzt hast, ist Schadensersatz für den teureren Ersatzkauf grundsätzlich möglich. Belege und Kausalität sind entscheidend.